Die Ausbildung

Begleithund

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken oder sonstigen Hilfen abgelegt werden. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Teil A auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und Teil B im Verkehr/Öffentlichkeit. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema.

Gefordert wird:

-Fußgehen mit und ohne Leine
-Durchgehen einer Menschengruppe
-Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen
-Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten
-Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen.

Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.

 

Gebrauchshund

Die internationalen Gebrauchshundprüfungen werden in den Stufen 1 bis 3 abgelegt, für die entsprechend die Ausbildungskennzeichen IPO 1 bis IPO 3 vergeben werden.
In jeder dieser Stufen gliedert sich die Prüfung in drei Abteilungen:
– Abteilung A – Fährte/Spur
– Abteilung B – Unterordnung/Gehorsam
– Abteilung C – Schutzdienst/Verteidigung

 

Schautraining

Training und Coaching für Ausstellungen der Hunde. Das Schautraining wird individuell durchgeführt und erfolgt nach Absprache.

Quelle: Wikipedia

 

  

Übungsbetrieb

BH / IPO 1 – 3

Mittwochs ab 17 Uhr
Samstags ab 16 Uhr (Sommer)
Samstags ab 15 Uhr (Winter)

 
Zum Übungsbetrieb sind Hunde aller Rassen mit ihren Hundeführern Herzlich Willkommen.