Bilder der letzten Helferschulung
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Vereinsheim und Übungsbetrieb
Aus gegebenen Anlass, wird vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 das Vereinsheim geschlossen und der Übungsbetrieb eingestellt.
Bleibt gesund und gebt auf euch acht!
SV Richtlinien Corona
Durchführung einer Körung im SV für die Dauer der Corona-Pandemie
SV-Richtlinien_Corona_Koerung_Stand_200526.pdf
Durchführung von Prüfungen im SV für die Dauer der
Corona-Pandemie
SV-Richtlinien_Corona_Pruefung_Stand_200526.pdf
Durchführung von Wesensbeurteilungen im SV für die Dauer der
Corona-Pandemie
SV-Richtlinien_Corona_Wesensbeurteilung_Stand_200526.pdf
Verhaltensempfehlungen zur Wiederaufnahme des Ausbildungs- und
Übungsbetriebs
Es geht wieder los…
Wir sind heute ab 16.30 Uhr wieder für Euch da.
Unser „Biergarten“ / Terasse hat für Euch geöffnet.
Der Übungsbetrieb ist wie in der Hausordnung aufgeführt durchzuführen.
Kein Übungsbetrieb bis 20.05.2020
Die Vorstandschaft hat beschlossen bis einschließlich Mittwoch, den 20.05.2020 den Übungsbetrieb abzusetzen.
Die Vorstandschaft wird wieder informieren.
Hausordnung Corona
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) Ortsgruppe Schwandorf-Weinberg
nachdem die Bundesregierung zusammen mit den B`ländern vor wenigen Tagen ver-schiedene Erleichterung der Pandemieauflagen beschlossen hat, können wir nunmehr ab den 11.5.2020, wieder auf unseren Übungsplatz zurückkehren.
Die Vorgaben werden wie folgt in unserer Ortsgruppe umgesetzt:
Gem. § 9 Abs. 2 Satzung der Ortsgruppen -Fassung 2018-
sind die Mitglieder berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen der Ortsgruppe im Rahmen der Benutzungsordnung zu benutzen, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich auf dem Vereinsgelände unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke zu betätigen. Einrichtungen einer Ortsgruppe stehen nur den Mitgliedern der Ortsgruppe oder denjenigen Gästen zur Verfügung, denen die Ortsgruppe den Zugang bzw. die Benutzung gestattet.
Während der Pandemie ist außerhalb der festgelegten Übungsstunden, das Betreten des Platzes verboten.
Solange die Pandemie durch den Freistaat Bayern bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland geregelt wird, ist das betreten des Platzes nur in den festgelegten Übungszeiten
Mittwoch von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter folgenden Bedingungen genehmigt:
Höchste Priorität hat die Distanzwahrung zu anderen Personen. Ganz gleich in welcher Situation, es muss immer ein Abstand von 1.5 m eingehalten werden.
Dies gilt für alle Übungsbereiche. Gibt es keine Möglichkeit im Rahmen des Trainings den gebotenen Abstand einzuhalten, darf die jeweilige Übung nicht durchgeführt werden. Bsp.: das Abholen des Hundes während des Schutzdienstes direkt am Helfer ist untersagt, sobald 1.5 m unterschritten werden.
Es dürfen pro Übungseinheit höchstens fünf Personen auf dem Hundeplatz sein. Das Abstandsgebot muss jederzeit eingehalten werden.
Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Das bedeutet, solange der Schutzarm nur vom Helfer und den Hunden berührt wird, entfällt dies. Jedoch dürfen Bringhölzer und andere Hilfs- und Ausbildungsgegenstände nur von einer Person berührt werden. Anschließend ist die Desinfektion unumgänglich.
Zuschauer, nicht trainierende Mitglieder etc. sind quantitativ so gering wie möglich zu halten. Lassen die vorhandenen Toilettenanlagen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht zu, sind sie versetzt zu betreten und zu verlassen.
Wichtig: für jede Übungsstunde ist eine verantwortliche Person zu benennen (Übungsleiter oder Vorstandsmitglied). Diese Person ist jeweils verantwortlich für die Einhaltung der genannten Auflagen und der Dokumentation aller Namen der im Übungsbetrieb anwesenden Personen (auch Zuschauer, Familienangehörige etc.).
Kranke Personen, vor allem solche mit Problemen der Atemwegsfunktionen, erhöhter Temperatur etc., dürfen am Übungsbetrieb nicht teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, die mit infizierten Menschen Kontakt hatten und noch keine 14 Tage seither vergangen sind.
Training außerhalb des Übungsplatzes (z.B. Fährtensuche/Personensuche/ Lauf-training für Zuchtschauen etc.) sind unter Einhaltung der o.a. Bestimmungen und Vorgaben in Gruppen von bis zu fünf Personen erlaubt.
Die Vereinsheime müssen während des Übungsbetriebes geschlossen bleiben. Jeglicher Gastronomiebetrieb ist untersagt. Es ist vorgesehen, dass dieser im Innen- und Außenbereich ab dem 18.Mai wieder geöffnet wird.
Veranstaltungen sind im Monat Mai komplett untersagt. Entsprechend wird solange kein Terminschutz durch die HG vergeben.
Schwandorf, den 11.05.2020
Die Vorstandschaft
Jahreshauptversammlung 2020
Bundessiegerzuchtschau 2019
Wir gratulieren unserem Vorstand Erich Bösl zu den hervorragenden Ergebnissen auf der Bundessiegerzuchtschau 2019.
Besonders hervorzuheben ist zum dritten Mal in Folge der 1. Platz in den Zuchtgruppen.
1. Platz Zuchtgruppe
Vorgeführt wurde im höchsten Schwierigkeitsgrad.
5 Würfe, 5 Väter und 5 Mütter.
Alle Hunde befinden sich in der Gebrauchshundklasse. Sehr gute Typgleichheit, Knochenkraft, korrekte Gebäudeverhältnisse und sehr gute Winkelung.
Gebrauchshundklasse Rüden
VA6 Quenn von der Piste Trophe
VA14 Finn von der Piste Trophe
V4 Thiago von der Piste Trophe
V27 Kosmo von der Piste Trophe
V30 Costika von der Piste Trophe
V75 Kid von der Piste Trophe
Junghundklasse Rüden
SG46 Ocean von der Piste Trophe
Jugendklasse Hündinnen
SG12 Salma von der Piste Trophe
SG15 Salve von der Piste Trophe
SG57 Sina von der Piste Trophe
Langstockhaar Gebrauchshundklasse Rüden
V31 Filko von der Piste Trophe
V38 Henry von der Piste Trophe
Zwischenstandsbericht
Kurzmitteilung
Liebe Hundesportler,
in den vergangen Jahren gab es in der Landesgruppe unterschiedliche Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten. Einige davon wurden sehr gut angenommen, manche weniger. Es gab also Handlungsbedarf auf diesem Gebiet.
Im Folgenden die ersten Informationen was wir Euch in Zukunft anbieten möchten.
Die Helferschulungen wurden in der Vergangenheit durchweg positiv aufgenommen und waren stets gut besucht. Der IGP Sport steht und fällt mit einem gut ausgebildetem Schutzdiensthelfer. Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, die Helferschulungen in ähnlicher Form und Häufigkeit auch weiterhin durchzuführen.
Das Projekt Stützpunkttraining muss man trotz des guten Grundgedankens leider als gescheitert betrachten. Es wird ersatzlos gestrichen.
Für interessierte Hundesportler und auch zum Verlängern der Übungsleiterlizenz haben wir uns entschieden eine neue Plattform zu schaffen.
Bereits ab diesem Jahr wird es LG-Ausbildungstage geben. Über das Jahr verteilt wird es in jedem Regierungsbezirk einen LG-Ausbildungstag geben, bei dem unsere Lehrhelfer als Referenten auftreten. Grundsätzlich werden hier alle IGP Sparten behandelt, wobei es auch durchaus Schwerpunktthemen geben wird.
In Kürze werden die genauen Termine feststehen und veröffentlicht.
Unter Vorbehalt wird die erste Helferschulung am 30.03.2019 bei der OG Bad Staffelstein stattfinden.
Wir wünschen Euch und eueren Vierbeinern eine erfolgreiche, verletzungsfreie Saison.
Mit hundesportlichem Gruß
Christof Metz
Beisitzer Leistung