SV Richtlinien Corona

Durchführung einer Körung im SV für die Dauer der Corona-Pandemie

SV-Richtlinien_Corona_Koerung_Stand_200526.pdf


Durchführung von Prüfungen im SV für die Dauer der
Corona-Pandemie

SV-Richtlinien_Corona_Pruefung_Stand_200526.pdf


Durchführung von Wesensbeurteilungen im SV für die Dauer der
Corona-Pandemie

SV-Richtlinien_Corona_Wesensbeurteilung_Stand_200526.pdf


Verhaltensempfehlungen zur Wiederaufnahme des Ausbildungs- und
Übungsbetriebs

SV-Richtlinien_Corona_Uebungsbetrieb_Stand_200526.pdf

Es geht wieder los…

Wir sind heute ab 16.30 Uhr wieder für Euch da.

Unser „Biergarten“ / Terasse hat für Euch geöffnet.

Der Übungsbetrieb ist wie in der Hausordnung aufgeführt durchzuführen.

Hausordnung Corona

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) Ortsgruppe Schwandorf-Weinberg

nachdem die Bundesregierung zusammen mit den B`ländern vor wenigen Tagen ver-schiedene Erleichterung der Pandemieauflagen beschlossen hat, können wir nunmehr ab den 11.5.2020, wieder auf unseren Übungsplatz zurückkehren.

Die Vorgaben werden wie folgt in unserer Ortsgruppe umgesetzt:

Gem. § 9 Abs. 2 Satzung der Ortsgruppen -Fassung 2018-

sind die Mitglieder berechtigt, die Einrichtun­gen und Anlagen der Ortsgruppe im Rahmen der Benutzungsordnung zu benutzen, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich auf dem Vereinsgelände unter Be­rücksichtigung der satzungsmäßigen Zwecke zu betätigen. Einrichtungen einer Ortsgruppe stehen nur den Mitgliedern der Ortsgruppe oder denjenigen Gästen zur Verfügung, denen die Ortsgruppe den Zugang bzw. die Benut­zung gestattet.

Während der Pandemie ist außerhalb der festgelegten Übungsstunden, das Betreten des Platzes verboten. 

Solange die Pandemie durch den Freistaat Bayern bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland geregelt wird, ist das betreten des Platzes nur in den festgelegten Übungszeiten

Mittwoch von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter folgenden Bedingungen genehmigt:

Höchste Priorität hat die Distanzwahrung zu anderen Personen. Ganz gleich in welcher Situation, es muss immer ein Abstand von 1.5 m eingehalten werden.

Dies gilt für alle Übungsbereiche. Gibt es keine Möglichkeit im Rahmen des Trainings den gebotenen Abstand einzuhalten, darf die jeweilige Übung nicht durchgeführt werden. Bsp.: das Abholen des Hundes während des Schutzdienstes direkt am Helfer ist untersagt, sobald 1.5 m unterschritten werden.

Es dürfen pro Übungseinheit höchstens fünf Personen auf dem Hundeplatz sein. Das Abstandsgebot muss jederzeit eingehalten werden.

Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Das bedeutet, solange der Schutzarm nur vom Helfer und den Hunden berührt wird, entfällt dies. Jedoch dürfen Bringhölzer und andere Hilfs- und Ausbildungsgegenstände nur von einer Person berührt werden. Anschließend ist die Desinfektion unumgänglich.

Zuschauer, nicht trainierende Mitglieder etc. sind quantitativ so gering wie möglich zu halten. Lassen die vorhandenen Toilettenanlagen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht zu, sind sie versetzt zu betreten und zu verlassen.

Wichtig: für jede Übungsstunde ist eine verantwortliche Person zu benennen (Übungsleiter oder Vorstandsmitglied). Diese Person ist jeweils verantwortlich für die Einhaltung der genannten Auflagen und der Dokumentation aller Namen der im Übungsbetrieb anwesenden Personen (auch Zuschauer, Familienangehörige etc.).

Kranke Personen, vor allem solche mit Problemen der Atemwegsfunktionen, erhöhter Temperatur etc., dürfen am Übungsbetrieb nicht teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, die mit infizierten Menschen Kontakt hatten und noch keine 14 Tage seither vergangen sind.

Training außerhalb des Übungsplatzes (z.B. Fährtensuche/Personensuche/ Lauf-training für Zuchtschauen etc.) sind unter Einhaltung der o.a. Bestimmungen und Vorgaben in Gruppen von bis zu fünf Personen erlaubt.

Die Vereinsheime müssen während des Übungsbetriebes geschlossen bleiben. Jeglicher Gastronomiebetrieb ist untersagt. Es ist vorgesehen, dass dieser im Innen- und Außenbereich ab dem 18.Mai wieder geöffnet wird.

Veranstaltungen sind im Monat Mai komplett untersagt. Entsprechend wird solange kein Terminschutz durch die HG vergeben.

Schwandorf, den 11.05.2020

Die Vorstandschaft